KLEINGÄRTNER-VEREIN KIEL-GAARDEN E.V.
 
 

Neues / Info für Mitglieder




Das Wasser wird angestellt 2026
(Veröffentlicht am 05.03.2026)


Am 11. April 2026 wird das Wasser auf den Koppeln angestellt. 


Es herrscht UNBEDINGTE Anwesenheitspflicht für alle Pächter ab 10:00 Uhr bis zur Sicherstellung eines leckfreien Betriebes der Anlage! Nach den strengen und anhaltenden Frösten ist mit Leckagen zu rechnen!


Achtung, in diesem Zusammenhang bitte beachten: 


Die Umrüstung/Installation auf Einzelwasseruhren dauert an


Weitere Umstellungen auf Einzelwasseruhren müssen bis zum Anstelltermin des Wassers, also bis zum 11. April 2026 vollzogen werden. Alle nach diesem Termin erfolgten Anmeldungen können erst wieder NACH der Saison, nach dem Abstellen des Wassers 2026 und vor dem Wiederanstellen des Wassers im Frühjahr nächsten Jahres 2027, also über den Herbst/WInter/Frühjahr, erfolgen. Währende der Saison ist ein Umrüstung nicht möglich!


Folgender Ablauf ist einzuhalten:


1. Ein geplanter Einbau muss dem Vorstand schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.
2. Es müssen geeichte Wasseruhren verbaut werden. Diese sind selbst zu beschaffen.
3. Vor und nach dem Einbau muss die Wasseruhr, bzw. der Garten vom Wasserwart begutachtet und abgenommen werden.
4. Nach Feststellung einer richtigen Montage werden die Wasseruhren vom Wasserwart verplombt.

Bei etwaigen Fragen bitte an die Geschäftsstelle wenden!

Jahreshauptversammlung 2026
(Veröffentlicht am 22.03.2026)


Die diesjährige Jahreshauptversammlung fand am 20.03. um 18:00 Uhr in dem großen Vereinsheim des Kleingärtnerverein Elmschenhagen v.1946 e.V. statt. Sobald das Protokoll fertig gestellt ist, wird es an dieser Stelle veröffentlicht. 

Gemeinschaftsarbeiten 2026

(Veröffentlicht am 18.02.2026, editiert am 22.03.2026)


Die Termine:

Samstag, den 07.03.2026: 10:00 - 13:00 Uhr

Samstag, den 14.03.2026: 10:00 - 13:00 Uhr

Samstag, den 10.10.2026: 10:00 - 13:00 Uhr

Samstag, den 24.10.2026: 10:00 - 13:00 Uhr

Achtung, neue Sprechzeiten für Juli und August!

(Veröffentlicht am 27.06.2025)


Ab sofort gilt, daß in den Monaten Juli und August Sprechzeiten in der Geschäftsstelle nur nach vorheriger Vereinbarung stattfinden.

Diese beiden Monate sind die Haupt-Urlaubs/Ferienmonate des Jahres und der Vorstand kann in diesen Monaten keine kontinuierliche Abdeckung an den üblichen Sprechtagen gewährleisten. Daher ist eine vorhergehende Terminvereinbarung per E-Mail eine zwingende Voraussetzung.

Neue Gartenordnung der Stadt Kiel in Kraft
(Veröffentlicht am 18.01.2025)


Ab 01. Januar 2025 gilt die Satzung über die Gartenordnung für die Kleingartenanlagen im Kieler Stadtgebiet.
Bitte lesen Sie sich die neue Gartenordnung unbedingt aufmerksam durch!
Die dort aufgeführten Regelungen sind Grundlage des Pachtvertrages.

Koppelgrössen durch Stadt Kiel neu berechnet

Die Koppeln, und dabei auch jede einzelne Parzelle, wurden im vergangenen Jahr durch die Stadt Kiel mittels Luftbildern von Drohnen und
Satellitenaufnahmen neu vermessen und neu bestimmt. Hierbei kam es in der Regel zu Abweichungen zu den bisherigen Größen. Manche Parzellen sind nun kleiner und manche größer als vorher.
Eine Größenveränderung hat natürlich Auswirkungen auf die zukünftige Pacht. Sollten Unstimmigkeiten bestehen, kontaktieren Sie bitte den Vorstand über unsere E-Mail-Adresse info@kgv-kiel-gaarden.de 

Aktualisierung der Mitgliedsdaten


Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Daten bei uns aktuell sind! Wir benötigen:


Die vollständige Adresse
Die aktive Telefonnummer
Die aktive E-Mail-Adresse
Angabe der Muttersprache*

(*freiwillig, zur besseren Verständigung mittels Dollmetscher oder Texten in der Muttersprache)


Sollten Sie den Wohnort gewechselt haben oder eine andere E-Mail/Telefonnummer benutzen, teilen Sie uns das bitte mit.
Die Verwaltung des Vereins muss aus verschiedenen Gründen in der Lage sein, Sie zumindest auf dem Schriftweg zu kontaktieren.

Beschilderung der Gärten (Parzellen)


Gärten/Parzellen müssen mit der Koppelbezeichnung und Parzellen-Nummer gut leserlich beschriftet sein! Dies ist Bestandteil der Gartenordnung der Stadt Kiel (Eigentümer aller öffentlichen Kleingartenanlagen) und der Satzung unseres Vereins.

Spätestens seit dem 1. Juni 2024 müssen alle Parzellen entsprechend ausgezeichnet sein.
Seit dem 2. Juni 2024 werden sämtliche nicht korrekt beschrifteten Parzellen mit einer Strafsumme von 50,00 Euro sanktioniert!

 

Versicherung der Laube bzw. des Kleingartens


Seit dem 23.04.2023 ist die Versicherung für ALLE Parzellen, auf denen Lauben stehen, beschlossen und somit Pflicht.


Sollte noch keine Versicherung abgeschlossen sein, muss dies nachgeholt werden. Bereits vorhandene Versicherungen können vom Vorstand anerkannt werden. Hierzu legen Sie bitte dem Vorstand eine aussagekräftige Kopie vor.


In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Brandstiftungen. Leider ist dies im Kieler Stadtgebiet keine Seltenheit. Bei Brandstiftung werden die Kosten - ohne bestehende Absicherung - vom aktuellen Pächter zu tragen sein. Die Entsorgung des verbrannten Materials ist mitunter enorm teuer und auch eine neue Laube baut sich nicht aus der Luft. Wir sprechen hier gut von 5.000 € bis 10.000 € Sonderbelastung oder mehr.

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Für lediglich 35€ jährlich erhalten Sie finanzielle Sicherheit/Entschädigung im Falle eines Versicherungsfalles. Dieser günstige Preis ist über eine Gruppenversicherung über den Verein möglich.

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Download Anmeldevordruck (pdf)
 Sie erhalten den Vordruck und weitere Versicherungs-Infos auch in der Geschäftsstelle oder auf Anfrage per E-Mail.

Baugenehmigung Gartenlaube


Plant ein Pächter einen Neubau, Umbau oder Anbau auf seiner Parzelle, muss dieser mit einem Bauantrag bei der Stadt Kiel genehmigt werden.


Der ausgefüllte Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme zunächst durch den Pächter an den Vorstand des Kleingartenvereins zu geben.


Der Vorstand des Kleingartenvereins bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme eines geplanten Bauvorhabens eines seiner Pächter auf der jeweiligen Parzelle. Der Vorstand prüft ob durch das Bauvorhaben die überbaute Fläche von maximal 24 qm auf einer Parzelle, sowie die Mindestabstände zu Parzellengrenzen eingehalten werden. Sollte das geplante Bauvorhaben die geforderten Maße überschreiten, kann der Pächter durch den KGV auf kurzem Weg entsprechend in Kenntnis gesetzt werden, so dass er sein Bauvorhaben den Erfordernissen anpassen kann. 


Der korrekte Bauantrag wird ist nach der Prüfung über den Vorstand des Vereins an die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel übermittelt.
Im Rahmen der Prüfung des Bauantrages wird ein aktueller Ist-Zustand der Parzelle durch die Immobilienwirtschaft ermittelt und informiert den Der Vorstand des Vereins über die Erteilung der Bauerlaubnis. Nach Abschluss der Baumaßnahme findet ein Termin zwischen dem Pächter der Immobilienwirtschaft statt, damit die Laube nach Errichtung vor Ort abgenommen werden kann. 

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Download Bauantrag der Stadt Kiel (pdf-Dokument)

Illegale Müllentsorgung


Durch illegale Müllentsorgung auf dem Kleingartengelände entstehen dem Verein jedes Jahr hohe Kosten, da wir durch die Stadt Kiel verpflichtet werden aufgefundenen Müll zu entsorgen.


Sollten Sie illegale Müllentsorgung beobachten, machen Sie bitte Fotos und melden Sie dies bitte dem Ordnungsamt: 

Telefon: 
0431 / 01 20 79 oder E-Mail: ordnungsdienst@kiel.de